Der Experte gemäß der Charta
Der Sachverständige für Immobilienbewertung ist ein Spezialist in der Kunst der Bewertung der verschiedenen Rechte, die mit Immobilien verbunden sind.
Qualifikation im Sinne der Charta (1.2.1) Der Sachverständige muss mindestens:
entweder die erforderlichen Kenntnisse durch ein spezifisches Hochschulstudium erworben haben, das mit einem Diplom des zweiten Zyklus des Hochschulstudiums abgeschlossen wurde, und über drei Jahre kontinuierlicher Berufserfahrung verfügen,
oder einen Hochschulabschluss besitzen, eine spezifische ergänzende Immobilienausbildung absolviert haben, die mit einem Diplom abgeschlossen wurde, und mindestens zwei Jahre kontinuierliche Berufserfahrung erworben haben, oder eine siebenjährige kontinuierliche Berufserfahrung in den Bereichen Immobilien, davon mindestens vier Jahre in der Immobilienbewertung, vorweisen können.
Der Sachverständige sorgt außerdem kontinuierlich für die Aktualisierung seines Wissens in den Bereichen Technik, Wirtschaft, Recht, Steuern und Buchhaltung, um seine Kompetenz aufrechtzuerhalten und den Nutzern die Qualität der Arbeiten zu garantieren, für die er beauftragt wurde. Er nimmt jährlich an mindestens 20 Stunden berufsspezifischer Fortbildung teil.
Der Sachverständige kann in einem einvernehmlichen oder gerichtlichen Rahmen tätig werden (Sachverständige, die in den Listen der jeweiligen Berufungsgerichte eingetragen sind).
Auf nationaler Ebene gibt es die Titel des Bodensachverständigen und des Forstsachverständigen, die in die nationale Liste eingetragen sind, die vom Nationalrat für Boden- und Forstbewertung (CNEFAF) veröffentlicht wird.
Diese Anerkennungen entsprechen hohen Anforderungen an Kompetenz, Ethik, Transparenz, Objektivität und Unabhängigkeit.
Berufsethik (Kapitel 4) ...Die Sachverständigen für Immobilienbewertung müssen ihre Bewertungen in völliger Unabhängigkeit, Integrität und Objektivität durchführen.
Allgemeine Grundsätze (4.2.1.1) Der Sachverständige muss:
alle erforderlichen Untersuchungsschritte zur Erfüllung seiner Aufgabe durchführen und seine Dokumentation auf dem neuesten Stand halten,
in der Lage sein, seine Schlussfolgerungen zu begründen,
ein klares und präzises Gutachten erstellen, seine Bewertung professionell in schriftlicher Form abgeben und die Anweisungen, den Gegenstand, den Rahmen der Aufgabe, die Methode(n), die Schlussfolgerung und das Ziel der Bewertung transparent befolgen.
Der Sachverständige für Immobilienbewertung ist zur Geheimhaltung aller Informationen verpflichtet, die er im Laufe seiner Tätigkeit erfährt.
Berufshaftpflichtversicherung (4.3) Der Sachverständige für Immobilienbewertung verpflichtet sich, eine Versicherung abzuschließen, die die finanziellen Folgen seiner beruflichen Haftpflicht für alle Schäden abdeckt, die er oder seine Mitarbeiter seinen Kunden oder Dritten im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit verursachen könnten, insbesondere Schäden, die durch ein Verschulden, einen vorsätzlichen Fehler oder eine Unterlassung entstehen. Er haftet gegenüber seinen Kunden nur für eine Bemühensverpflichtung.
Internationale Qualifikationen REV- und TRV-Zertifizierungen von TEGOVA
RICS Valuer Registration (VR) der RICS
Diese internationalen Qualifikationen sollen in Europa und weltweit ein hohes Qualitätsniveau bei der Durchführung von Bewertungsaufträgen gewährleisten und dem Kunden und den Nutzern von Bewertungen die Möglichkeit geben, kompetente Fachleute zu identifizieren, die internationale Standards in Bezug auf Ethik, Objektivität und Transparenz respektieren.
Sachverständiger nach der Charta werden Ein Sachverständiger wird nach der Charta anerkannt, wenn er Mitglied einer der 17 unterzeichnenden Verbände ist, da die Einhaltung der Grundsätze der Charta Voraussetzung für seine Mitgliedschaft ist.
Jede Organisation ist dafür verantwortlich, die Einhaltung der Charta durch ihre Mitglieder sicherzustellen. Sie kann zusätzliche oder spezifische Verpflichtungen vorsehen, sei es gesetzlicher, regulatorischer oder beruflicher Art.
Einen angegliederten Sachverständigen für Immobilienbewertung finden Um einen angegliederten Sachverständigen zu finden, der im Einklang mit den Regeln der Charta arbeitet, müssen Sie sich an eine der unterzeichnenden Organisationen wenden.